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Industriespionage

VERWILDERTE SITTEN

Das Ausspähen von Firmengeheimnissen durch staatliche Nachrichtendienste und durch Wettbewerber hat ein Ausmaß angenommen, das Firmenchefs nicht mehr ignorieren oder verdrängen sollten, anderenfalls setzen sie die Existenz ihres Unternehmens aufs Spiel.

JOHANNES FRITSCHE/dk

Der globalisierte Markt funktioniert nicht nur nach den Regeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs. Immer mehr mittelständische Unternehmen, vor allem aus dem Maschinen- und Anlagenbau, sehen sich mit Industrie- und Wirtschaftsspionage konfrontiert. Ebenfalls im Visier von unfairen Wettbewerbern und Nachrichtendiensten fremder Staaten sind Hersteller von Luxus- und Modeartikeln. Firmen aus der Privatwirtschaft sind vor allem dann gefährdet, wenn sie einen Know-how- Vorsprung gegenüber der Konkurrenz aufweisen oder geschäftliche Kontakte in Regionen unterhalten, die wirtschaftlich rückständig sind oder über unklare Gesetze zu geistigem Eigentum verfügen.

Landläufig werden die Bezeichnungen Betriebs-, Industrie-, Wissenschafts-, Konkurrenz- bzw. Werksspionage für denselben Sachverhalt benutzt. Im Bereich des Verfassungsschutzes wird zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung unterschieden. Die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben bezeichnen die Verfassungsschützer als Wirtschaftsspionage. Die Bekämpfung solcher geheimdienstlichen Aktivitäten gehört zu den originären Aufgaben der Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörden.

Demgegenüber versteht man unter Konkurrenzausspähung oder Konkurrenzspionage die Ausforschung, die ein konkurrierendes Unternehmen gegen ein anderes betreibt. Obwohl die Beobachtung und Bekämpfung dieser Form des Wettbewerbs nicht zum gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes gehören, entfalten von der Spionageabwehr empfohlene Maßnahmen zum Schutz gegen Wirtschaftsspionage auch eine präventive Wirkung gegen Konkurrenzausspähung.

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